Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 374/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4394
LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 374/85 (https://dejure.org/1986,4394)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1986 - 8 Ta 374/85 (https://dejure.org/1986,4394)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1986 - 8 Ta 374/85 (https://dejure.org/1986,4394)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4394) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschlußfrist; Rechtskraft; Streitwertbeschwerde; Streitwertfestsetzungsbeschluß; Belehrungspflicht des Gerichtes; Verfahrenserledigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 612
  • BB 1986, 948
  • DB 1986, 1291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Dieses Verfahren ist nicht als Parteiverfahren ausgestaltet, sondern soll zur Entlastung der Kostenbeamten die verbindliche Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren schaffen - daher auch die Gebührenfreiheit im Beschwerdeverfahren (§ 25 Abs. 4 Satz 1 GKG ) und die sehr weitgehende Möglichkeit zur Korrektur des Wertfestsetzungsbeschlusses von Amts wegen (§ 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 GKG ), daher auch die nur durch eine zeitliche Höchstgrenze eingeschränkte Beschwerdemöglichkeit (§ 25 Abs. 3 Satz 3 GKG ; grundsätzlich kein befristetes Rechtsmittel im Sinne von § 9 Abs. 5 ArbGG : LAG Hamm, Beschluß vom 03. April 1986 - 8 Ta 374/85 - LAGE § 25 GKG Nr. 5; Creutzfeldt, NZA 1996, 956, 959 mit weit. Nachw.).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 699/98

    Streitwert: Kündigung - begrenzter Zeitumfang

    Dieses Verfahren ist nicht als Parteiverfahren ausgestaltet, sondern soll zur Entlastung der Kostenbeamten die verbindliche Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren schaffen -- daher auch die Gebührenfreiheit im Beschwerdeverfahren (§ 25 Abs. 4 Satz 1 GKG ) und die sehr weitgehende Möglichkeit zur Korrektur des Wertfestsetzungsbeschlusses von Amts wegen (§ 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 GKG ), daher auch die nur durch eine zeitliche Höchstgrenze eingeschränkte Beschwerdemöglichkeit (§ 25 Abs. 3 Satz 3 GKG ; grundsätzlich kein befristetes Rechtsmittel im Sinne von § 9 Abs. 5 ArbGG : LAG Hamm, Beschluß vom 03. April 1986 -- 8 Ta 374/85 -- LAGE § 25 GKG Nr. 5; Creutzfeldt, NZA 1996, 956, 959 mit weit. Nachw.).
  • LAG Hessen, 01.07.1991 - 16 Sa 1504/90

    Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ; Zahlung von Beiträgen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Hamburg, 21.08.1989 - Bs III 237/89

    Fristbeginn für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Streitwertfestsetzung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 08.03.1995 - 5 Ta 268/94

    Streitwert: Beschwerde - Frist

    Um ein Rechtsmittel im Sinne des § 9 Abs. 5 Satz 1 ArbGG handelt es sich aber nach allgemeiner Meinung nicht bei der einfachen Beschwerde des § 25 Abs. 2 GKG, die sich lediglich an die allgemeine Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft in der Hauptsache oder nach anderweitiger Verfahrenserledigung halten muß (LAG Hamm, DB 1986, S. 1291; LAG Köln, a.a.O.; Hartmann, Kostengesetze, 25. Aufl. 1993, GKG, Rdn. 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht